Infothek (FAQ)
Hier finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen
Wir wissen, dass es viele Fragen rund um unsere Genossenschaft und unsere Dienstleistungen geben kann. In unserem FAQ-Bereich haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt und ausführlich beantwortet. Ob es um Mitgliedschaft, Mietverträge, Serviceleistungen oder andere Anliegen geht – hier finden Sie schnell und unkompliziert die Informationen, die Sie benötigen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, steht Ihnen unser Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Betriebskostenarrow_drop_down
Welche Betriebskostenarten gibt es?
- Aufzugskosten
- Grünpflege
- Grundsteuer
- Hausmeister
- Hausbeleuchtung
- Hausreinigungskosten
- Heizung- und Warmwasseraufbereitung
- Kabelfernsehen
- Müllentsorgung
- Schädlingsbekämpfung
- Schornsteinreinigung
- Straßenreinigung
- Wasserver- und Entsorgung
- Wartungen
- Winterdienst
- Versicherungen
- Sonstige Betriebskosten
siehe auch Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Wann ist die Abrechnung fällig?
Die jährliche Abrechnung muss spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt werden. Beispiel: Die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 muss bis spätestens 31. Dezember 2017 zugestellt werden. Ist dieser Tag ein Samstag oder Sonntag, endet die Frist am 2. Januar 2018.
Was bedeutet Kalt- und Warmmiete?
Die Kaltmiete, auch Nettomiete genannt, umfasst die kalte Miete einer Wohnung oder eines Hauses und wird vom Vermieter dafür erhoben, dass der Mieter das Eigentum nutzen darf. Die „Glück Auf” richtet sich bei der Höhe der Kaltmiete nach dem für Gera gültigen Mietspiegel. Der Mietspiegel ist fest innerhalb des § 558c BGB verankert und wird in enger Zusammenarbeit zwischen Mieter- und Vermieterverbänden erarbeitet.
Die Warmmiete wird oftmals auch Bruttomiete genannt. Hier werden zu der Kaltmiete noch die anfallenden Nebenkosten hinzuaddiert. Bei diesen Nebenkosten handelt es sich im Regelfall um die Betriebskosten, welche im § 556 BGB geregelt werden. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Müllabfuhr, Wasserversorgung und -entsorgung, Kosten für Versicherungen, Kabelanschluss, Gemeinschaftsstrom oder auch Kosten für einen Hausmeister. Ein weiterer Posten innerhalb der Nebenkosten sind die Kosten für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser. Werden die Kosten für Heizung und Warmwasser vom Mieter direkt an den Lieferanten gezahlt (z.B. bei einer Gas-Etagenheizung) sind diese Kosten kein Bestandteil des Mietvertrages.
Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete
Im Haus stehen Wohnungen leer. Bezahle ich als Mieter die Betriebskosten für diese Wohnungen mit? Nein. Die Kosten werden auf die Gesamtwohnfläche des Gebäudes einschließlich der Leerwohnungen verteilt. Sie werden nur für Ihren Anteil an der Gesamtwohnfläche mit Kosten belastet. Die Kosten für die Leerwohnungen tragen wir. Sogar bei verbrauchsabhängiger Abrechnung von Heizung, Wassererwärmung und gegebenenfalls Wasser entstehen für uns – obwohl in einer leeren Wohnung weniger Heizungswärme und selten überhaupt Wasser verbraucht werden – dennoch immer mindestens Kosten in Höhe des festgelegten Anteiles der Verteilung auf die Wohnfläche (zwischen 30 % und 50 %).
Wie ergibt sich die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung?
Die Höhe der Vorauszahlung auf die Nebenkosten wird vor Abschluss des Mietvertrages festgelegt. Die „Glück Auf” kalkuliert die Höhe der Nebenkosten für das Haus bzw. für eine bestimmte Wohnung. Bei der Neuvermietung einer Wohnung, wird sich an den gezahlten Nebenkosten des Vormieters bzw. am Durchschnitt des Hauses orientiert. Die Festlegung bzw. Kalkulation der Betriebskosten ist die Grundlage für die monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Ist die Höhe der entstandenen Nebenkosten geringer als die Vorauszahlung, bekommt der Mieter die Differenz nach der Nebenkostenabrechnung zurück. Sind die tatsächlichen Nebenkosten allerdings höher als die Vorauszahlung, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Die Nebenkostenvorauszahlung wird bei einem andauernden Mietverhältnis jährlich an den Vorjahresverbrauch angepasst, sodass im Bestfall weder ein großes Guthaben noch eine große Nachzahlung entsteht.
Warum erfolgte zum Jahresende keine Ablesung der Messgeräte?
Die „Glück Auf” ist weiterhin bestrebt, alle Messgeräte auf Basis „Funk” auszustatten. Insofern ist es nicht mehr notwendig, dass der Ablesedienst die Wohnung betreten muss. Die Daten werden per Funk „ferngelesen”.
Warum haben Heizkörper verschiedene Faktoren?
Die Wärmeverbrauchswerte werden durch Umrechnung der Ablesedaten mittels Bewertungsfaktor ermittelt. Dieser gilt nur für das jeweils eingesetzte Wärmemessgerät auf Basis eines technischen Grunddatenblattes. Größe und Bauart des Heizkörpers gehen somit in die Messung ein.
Warum hat mein Nachbar ein Guthaben und ich eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung?
Grundsätzlich ist ein Vergleich mit dem Nachbarn nur bedingt möglich. Hier spielen Faktoren wie Wohnungsgröße, Verbrauchsverhalten und Höhe der individuell geleisteten Vorauszahlungen eine wichtige Rolle. Auch ein unterjährig abgeschlossener oder beendeter Mietvertrag ist hier von Bedeutung.
Also: Erst mal genau prüfen, dann nachfragen.
Genossenschaftsanteilearrow_drop_down
Wie erfolgt der Erwerb freiwilliger Anteile?
Wenn Sie bereits Mitglied der „Glück Auf” sind, müssen Sie sich nur überlegen, wie viele Anteile (á 154,- €) Sie erwerben wollen. Wir bereiten für Sie die entsprechende Erklärung vor. Eine Unterschrift und alles ist erledigt.
Wie errechnet sich der Zins?
Berechnungszeitraum für die Zinsberechnung ist immer das volle Kalenderjahr. Maßgeblich ist dabei immer der Anteilsbestand, der am 01.01. eines Jahres bei der Genossenschaft ausgewiesen wird. Wichtig deshalb: freiwillige Anteile bis zum 31.12. eines Jahres erwerben, um gleich ab Januar im Folgejahr Anspruch auf Zinsen zu haben.
Wann erfolgt die jährliche Zinszahlung?
Die Auszahlung Ihrer Erträge aus der Geldanlage erfolgt stets nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss. Wie bisher, erfolgt die Überweisung im Juli eines jeden Jahres.
Muss ich auf die Zinsen Steuern zahlen?
Nein! Wir zahlen die Zinsen aus dem sogenannten „steuerlichen Einlagekonto“. Damit erfolgen die Zinszahlungen an Sie Abschlagssteuerfrei.
Wie komme ich wieder an mein Geld?
Sie können eine beliebige Anzahl ihrer freiwillig eingezahlten Anteile jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Die Auszahlung erfolgt dann gemeinsam mit der Zinszahlung im Juli des darauf folgenden Jahres.
Sind die Genossenschaftsanteile auch übertragbar oder vererbbar?
Ja! Der Erbe bzw. Erwerber erhält den vollen Nennwert bei einer Anteilsübertragung, sofern er Genossenschaftsmitglied ist. Andernfalls erfolgt die Auszahlung an den oder die Erben nach der oben beschriebenen Kündigungsfrist.
Informationen zur Trinkwasserverordnungarrow_drop_down
Ratgeber und wichtige Hinweise
Seit dem 1. November 2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung in Deutschland. Die darin enthaltenen Veränderungen, insbesondere zur Beprobung des Warmwassers auf Legionellenbefall, haben durch die öffentlichen Medien zur Verunsicherung bei den Mietern geführt. Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen.
Was verändert sich?
Neu ist, dass für alle Großanlagen mit einem Speichervolumen größer 400 Liter sowie Leitungssträngen mit mehr als drei Litern Wasservolumen bis zur Entnahmestelle,nunmehr gesetzlich festgelegte Probeentnahmen in der Warmwassererzeugungsanlage und in Wohnungen vorgeschrieben sind. Dabei wird das Wasser ausschließlich auf das Vorhandensein von Legionellen untersucht.
Muss der Mieter mitwirken?
Ja, aber nicht in jeder Wohnung wird die Probe genommen. Vorgeschrieben ist die am weitesten vom Warmwasserspeicher bzw. -erzeuger entfernte Wohnung. Dort wird die Mischbatterie im Bad als Zapfstelle genutzt. Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme handelt, ist der Zugang durch den Mieter zu gewähren. Mit den betroffenen Mietern wird vor der Probeentnahme rechtzeitig ein entsprechender Termin vereinbart.
Die Probeentnahmen werden ausschließlich durch autorisiert Personen durchgeführt, die sich bei Ihnen ausweisen. Dazu hat die „Glück Auf” ein entsprechendes Labor beauftragt.
Wer trägt die Kosten der Untersuchung?
Die Kosten der turnusmäßig durchzuführenden Kontrollen sind den Kosten der Wasserversorgung zuzuordnen und daher im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlagefähig. Wir nehmen das Wirtschaftlichkeitsgebot ernst und haben die Laborleistungen ausgeschrieben und verhandelt. So können wir die Kosten begrenzen.
Was sind Legionellen und wie breiten sie sich aus?
Legionellen sind Krankheitserreger, die sich bevorzugt in warmen und stehendem Wasser ansiedeln und vermehren. Erst ab einer bestimmten Konzentration (Grenzwert ist bei 100 Koloniebildenden Einheiten (KBE)/100 ml festgelegt) müssen Maßnahmen ergriffen werden.
Das heißt aber nicht, dass bei Überschreitung gleich umittelbare gesundheitliche Beeinträchtigungen des Menschen zu befürchten sind. Legionellen brauchen für optimales Wachstum eine Wassertemperatur von 25 bis 50 Grad Celsius. Stehendes Wasser in den Leitungen, fördert die Vermehrung. Die Vermeidung dieses Temperaturbereiches und die regelmäßige Nutzung aller Entnahmestellen können eine unzulässige Vermehrung verhindern.
Welche Krankheiten können Legionellen auslösen?
Legionellen können Pontiac-Fieber und Lungenentzündungen verursachen. Die Infektion erfolgt über die Lunge durch Vernebelung von Wasser, z. B. beim Duschen. Die Infektion ist nicht ansteckend.
Was müssen Vermieter tun, damit sich Legionellen nicht ausbreiten können?
Vermieter müssen den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage sicherstellen, das heißt dafür sorgen, dass das Wasser regelmäßig mindestens einmal am Tag auf mindestens 60 Grad Celsius erwärmt und die Zirkulation mit mindestens 55 Grad Celsius abgesichert wird.
Unsere Heiz- und Warmwasseranlagen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben. Daher ist die Legionellengefahr sehr gering.
Was können die Bewohner tun, um sich vor Legionellen zu schützen?
Alle Mieter haben eine Selbstverantwortung für den Umgang mit dem bereitgestellten Warmwassr, da das Wohnverhalten nicht mehr der technischen Einflussnahmemöglichkeit des Vermieters unterliegt.
Gerade im Leitungsende zwischen Zirkulationsleitung und Abnahmestelle in der Wohnung können sich durch stehendes Wasser Legionellen bilden. Das sind die tatsächlich kritischen Zonen.
Durch regelmäßige Wasserentnahme an den Zapfstellen können Mieter der Legionellenbildung und der Gefährdung der Gesundheit entgegenwirken.
Faustregel
Wenn die Mischbatterie drei Tage nicht benutzt wurde, sollte das abgestandene Wasser abgelassen werden. Es kann zum Putzen oder Blumengießen verwendet werden.
Bitte den Wasserhahn so lange aufgedreht lassen, bis das Wasser wieder richtig kalt bzw. heiß aus der Leitung kommt.
Nach dem Urlaub oder einem langen Wochenende bitte nicht gleich unter die Dusche stellen,sondern das Wasser erst wie beschrieben ablaufen lassen. Eventuell vorhandene Legionellen könnten durch das feine Versprühen unter der Dusche besonders schnell über die Atemwege in die Lunge gelangen und vor allem bei Menschen mit verringerter Immunabwehr zur Lungenentzündung führen.
Kabelservicearrow_drop_down
Kabel-Anschluss über die WBG „Glück Auf“ Gera eG
Alle Wohngebäude der „Glück Auf” verfügen über einen Kabel-Anschluss von Vodafone Kabel Deutschland. Dieses zukunftsorientierte Kabelnetz ermöglicht die Versorgung mit Fernsehen, Internet und Telefon. Schnelles Surfen im Internet, fernsehen, Radio hören oder gleichzeitig telefonieren – all das ist möglich.
Bei Abschluss eines neuen Red-Mobilfunk-Vertrags genießen unsere Mieter jetzt zusätzlich attraktive Preisvorteilen.
Nutzen Sie bereits Vodafone GigaTV-Angebote oder einen Internet-Anschluss von Vodafone?
Mit zusätzlichen Vodafone-Produkten sparen Sie noch mehr – und erhalten weitere Zusatzvorteile wie beispielsweise extra Datenvolumen für das Handy on top.
Mietverhältnisarrow_drop_down
Muss ich Genossenschaftsanteile erwerben oder Kaution zahlen?
Wenn Sie bei der „Glück Auf” eine Wohnung in Gera mieten, müssen sie entweder bereits Mitglied einer Geraer Genossenschaft sein oder es werden. Dafür entfällt die Kaution! Sie erwerben bei Mitgliedschaftsbegründung 2 Pflichtanteile (154,- €/je Anteil), weitere Anteile sind abhängig von der Wohnungsgröße. Hier besteht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung. Die Genossenschaftsanteile werden jährlich verzinst. Darum wird es auch für viele Mitglieder interessant, zusätzliche Anteile zu erwerben. Bei Auszug aus der Wohnung können die Genossenschaftsanteile an eine andere Person übertragen oder gekündigt werden.
Welche Haustiere darf ich in der in der Wohnung halten ?
Kleintierhaltung (Fische, Hamster, Vögel…) in der Mietwohnung ist erlaubt, wenn die Tiere artgerecht gehalten werden und die Anzahl überschaubar ist. Bei Hunden und Katzen bedarf es einer Zustimmung durch die „Glück Auf”. Pauschal sind normale und sozial verträgliche Tiere erlaubt. Die Haltung so genannter Rasselistenhunde wird generell untersagt! Ungewöhnlich große oder aggressive Hunde werden in der Regel nicht gestattet. Sie beinhalten für die Nachbarn nicht kalkulierbare Risiken. Gerade große und aggressive Hunde sind kaum beherrschbar, können ins Treppenhaus entweichen, bellen durchdringend und schaffen im Haus eine Atmosphäre von Misstrauen, Angst und vielleicht übertriebener Vorsicht. Bei Beschwerden von Hausbewohnern kann die Genehmigung der Hundehaltung in der Miewohnung jederzeit widerrufen werden.
Welche Schönheitsreparaturen muss ein Mieter ausführen?
Schönheitsreparaturen sind das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper, einschließlich der Heizungsrohre und der Innentüren. Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden, für die Kosten kommt der Mieter auf.
Was sind Bagatellschäden und wer kommt für die Kosten auf?
Bagatellschäden sind kleine Schäden an der Elektrik, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie am Schließsystem von Fensterläden. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Betrag von 125 € und jährlich insgesamt 200 € nicht übersteigen.
Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
Der Großteil der „Glück Auf” Wohnungen ist mit SAT-Anlagen und / oder Kabel-TV ausgestattet. Das Aufstellen und Anbringen eigener SAT-Anlagen ist nicht gestattet.
Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?
Die Kündigung muss unbedingt schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder mündlich ist unwirksam. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, das heißt, die Kündigung muss bis zum dritten Werktag (der Samstag zählt als Werktag) eines Kalendermonats in der „Glück Auf” eingehen. Der Mietvertrag endet mit dem letzten Tag des übernächsten Kalendermonats. Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel – also rechtzeitig losschicken!
Muss ich meine Wohnung beim Auszug renovieren?
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorabnahmetermin, um alle offenen Fragen und individuelle Absprachen zu klären.
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Was gehört in die Gelbe Tonne?
Leere Leichtverpackungen
z.B. Plastetüten, Jogurtbecher, Spülmittelflaschen, Tetrapacks, plastbeschichtete Kartons von Gefriergut, Konservendosen, Aluminiumfolie…
Nichtverpackungen aus Plaste und/oder Metall
z.B. Gießkannen, Plasteeimer, Besteck, Töpfe, Pfannen, kleine mechanische Werkzeuge (Säge, Schraubendreher, Maulschlüssel…)
Nicht in die Gelbe Tonne gehören:
Essensreste, Windeln, Elektrogeräte, CD/DVDs, Kassetten, Fotoapparate, Pappen, Papier, Abdeckplanen mit Textilgewebe, Holz, Fußbodenbeläge, Taschen, Ranzen, Gummistiefel, Handschuhe, Tischdecken, Textilien, Kühlakkus, Regenschirme, Kaffeekannen, Filteraufsatz, Porzellan- oder Keramikübertöpfe
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Abfallberater des AWV Ostthüringen zur Verfügung:
Sperrmüll
Unter der Service-Nummer 0365 8332150 (Mo.–Do. 8–17 Uhr + Fr. 8–15 Uhr) kann jeder einen individuellen Termin für die Abholung vereinbaren. Die Abholung erfolgt kostenfrei. Dazu ist der Sperrmüll am vereinbarten Tag bis 6 Uhr (frühestens jedoch ab 16.00 Uhr des Vortages) am Straßenrand bereit zu stellen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Abfallberater des AWV Ostthüringen zur Verfügung:
Für alle Geraer gilt:
Kostenlos wird Sperrmüll (bis zu 2 m3) auf folgenden Recyclinghöfen angenommen:
- Berliner Straße
- Hainstraße 17
- Berta-Schäfer-Straße
- Zwötzener Straße 35
- Auenstraße 55
Die Entsorgung von Elektroschrott (z. B. Kühlschränke, Fernseher, Computer, Waschmaschinen) erfolgt kostenfrei bei Selbstanlieferung im Recyclinghof Hainstraße 17. Anmeldung unter 0365 8332150
Schimmelarrow_drop_down
Dem Schimmel in der Mietwohnung keine Chance – richtig Lüften und Heizen!
Voraussetzungen für das Wachsen von Schimmelpilzen unter dem Begriff „Schimmelpilz” werden verschiedene Pilze aufgrund ihres Wachstums zusammengefasst, die sich in ihrer Farbe und Konsistenz deutlich voneinander unterscheiden können.
Grundlegende Voraussetzungen für das Wachsen von Schimmelpilzen ist das Vorhandensein von:
- Feuchtigkeit
- Temperatur
- Nährstoffen
Feuchtigkeit
Das Substrat auf dem Schimmelpilze wachsen, ist immer feucht.
Luftfeuchtigkeit und Kondensatbildung haben verschiedene Ursachen:
- ein falsches Lüftungsverhalten – vor allem nach Umbaumaßnahmen, wenn die Außenhülle des Hauses dichter ist als vorher (Fenster, Türen)
- eine geringe Heizleistung in einzelnen Räumen oder die ungünstige Möblierung der Räume, zu dicht an der Wand stehende Schränke behindern die Luftzirkulation
- Kälte- oder Wärmebrücken und ein unzureichender Wärmeschutz der Außenwände können ebenso zur Bildung von Kondensat auf den Wänden führen
Temperatur
Die Temperatur im Zusammenhang mit der Luftfeuchtigkeit in einer Wohnung eine große Rolle. Unzureichend beheizte Räume mit geringer Zimmertemperatur weisen oft eine hohe Luftfeuchtigkeit auf. Diese Raumluftfeuchte setzt sich dann schnell auf den kalten Wandflächen ab. Damit ist die wichtigste Voraussetzung für die Schimmelbildung erfüllt.
Nährstoffe
Schimmelpilze ernähren sich organisch. Aufgrund dessen stellen zellulosehaltige Materialien wie Tapeten, Farben, Leim, Holz und alles was organischen Ursprungs ist, eine Nahrungsquelle für Pilze dar.
Richtiges Lüften der Wohnung ist das A und O
In der kalten Jahreszeit kann eine Lüftungsdauer von 5 bis 10 Minuten ausreichend sein. Im Sommer sollte jedes Stoßlüften für etwa 25 Minuten erfolgen. Kurzzeitiger Durchzug in der Mietwohnung (Querlüftung) ist die effektivste Form der Lüftung.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die vorhandene Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer zu kontrollieren. Wird ein zu hoher Wert angezeigt, ist dies ein Anzeichen dafür, dass gründlich gelüftet werden muss. Der optimale Wert behaglicher Raumluftfeuchte liegt zwischen 35 % und 60 % relativer Luftfeuchte.
Richtiges Heizen ist nicht schwer
Das Heizen hat einen großen Einfluss auf die Entstehung von Feuchtigkeit und die damit verbundene Schimmelpilzbildung in Innenräumen. Zum einen kann die erwärmte Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen, zum andern wird die Gefahr von Kondenswasserbildung an warmen Außenwänden minimiert.
Nur warme Luft kann ausreichend Feuchtigkeit aufnehmen und beim Lüften aus der Wohnung transportieren. Dabei hereinströmende kalte Luft muss ebenso erwärmt werden, um Feuchtigkeit aufnehmen zu können. Entsprechend der Raumnutzung ergeben sich für die einzelnen Räume verschiedene Behaglichkeits-Temperaturen.
Wichtig ist, dass alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich geheizt werden. In jedem Raum sollte die Heizung mindestens schwach eingeschaltet ständig in Betrieb sein. Dies ist energetisch deutlich effektiver als die Angewohnheit vieler Bewohner erst nach Feierabend kräftig die Heizkörperventile aufzudrehen und vor dem Schlafengehen wieder herunterzuregeln.
Hierdurch kann die Raumluft zwar für eine gewisse Zeit auf erträgliche Temperaturen erwärmt werden, die Wand-, Boden und Deckenflächen, die während des Tages und der Nacht auskühlen, bleiben jedoch zu kalt und erhöhen somit die Gefahr der Bildung von Kondensfeuchte.
Außerdem ist beim schnellen Aufheizen der Räume der Energieverbrauch höher, als bei der gleichmäßigen Sicherung einer höheren Grundtemperatur. Kühlere Räume dürfen nicht mit der Luft wärmerer Räume beheizt werden, wie das oft in Schlaf- oder Kinderzimmern der Fall ist. Dabei gelangt neben der Wärme auch viel Feuchtigkeit in den kühlen Raum. In der Folge steigt die relative Luftfeuchtigkeit und erleichtert das Wachstum von Schimmelpilzen. Der Temperaturunterschied zwischen benachbarten Räumen sollte nicht zu hoch sein.
Kühle Räume sollen also auch mit dem Heizkörper temperiert werden. So schaffen Sie nicht nur gesunde Wohnbedingungen, sondern benötigen auch weniger Energie um die Wohnräume in denen Sie sich ständig aufhalten, aufzuheizen. Wichtig ist es, dass die Wärmeabgabe der Heizkörper nicht durch Verkleidungen, Vorhänge oder Gardinen behindert wird. Dann kann die Wärme nicht im vollen Umfang an die Raumluft abgegeben werden.
Fazit
Die fortschreitende Sanierung von Wohngebäuden erfordert eine Änderung im Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner. Wer bauphysikalische Gesetzmäßigkeiten beachtet und seine Wohnung wie beschrieben beheizt und lüftet, verhindert Feuchtigkeitsbildung und damit die Gefahr des Schimmelpilzwachstums, lebt gesünder und spart außerdem noch Heizenergie und damit Geld.
Umzugarrow_drop_down
Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten?
Persönliches Eigentum entfernen
Räumen Sie alle persönlichen Gegenstände aus Wohnung, Neben- und Kellerräumen, auch eigene Einbauten und vom Vormieter übernommene Gegenstände. Eine nachträgliche Entsorgung seitens der WBG „Glück Auf” Gera eG erfolgt auf Kosten des Mieters.
Ursprünglichen Zustand wiederherstellen
Bauliche Veränderungen müssen entfernt und die Wohnung wieder in den bei der Wohnungsübernahme vorgefundenen Zustand zurückversetzt werden. Davon ausgenommen sind schriftlich genehmigte Ein- oder Umbauten mit Option auf Übernahme durch die WBG „Glück Auf” Gera eG.
Renovieren, ja oder nein?
Sie erhalten von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung, in der wir Ihnen mitteilen, wie Sie Ihre Wohnung an uns zurückgeben müssen, ggf. muss die Wohnung renoviert werden.
Private Einbauten entfernen
Entfernen Sie Teppichböden, Deckenplatten, Wandverkleidungen etc. und beseitigen Sie zum Beispiel Kleberreste an Türen und Fenstern.
Zimmertüren montieren
Ausgehängte und ausgelagerte Zimmertüren müssen wieder montiert werden.
Dübel entfernen
Entfernen Sie Dübel aus Decken und Wänden und verschließen Sie die Löcher fachgerecht.
Wohnung gründlich reinigen
Entfernen Sie Schmutz von Fußböden, Fenstern, Heizkörpern, Heizungsrohren, Sanitärobjekten, Fliesen, Lüftungsgitter etc.
Schlüssel übergeben
Übergeben Sie bei der Wohnungsabnahme alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel an unsere Mitarbeiter.
Ummeldungen bei Ämtern und Dienstleistern
- Nachsendeauftrag bei der Post beantragen
- Einwohnermeldeamt: neue Anschrift mitteilen
- Gas- und Stromlieferanten: Mitteilung der Zählerstände und der neuen Anschrift
- Kabelanschluss-Vertrag kündigen bzw. ummelden
- Beitragsservice von ARD und ZDF (früher GEZ) ummelden
- Telefon & DSL ummelden
- KFZ bei Zulassungsstelle ummelden
- Banken und Versicherungen: neue Anschrift mitteilen
Vorsorgevollmachtarrow_drop_down
Was ist eine Vollmacht und wem kann ich sie erteilen?
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt, Ihre Angelegenheiten wahrzunehmen, wenn Sie es selbst nicht können. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann im Regelfall mit einer Vollmacht zum Bevollmächtigten bestimmt werden.
Ein Formular des Bundesministeriums der Justiz, Stand: Januar 2023 finden Sie hier PDF öffnen