FAQ – Genossenschaftsanteile
Fragen und Antworten zu den Genossenschaftsanteilen der WBG „Glück Auf“ Gera
Wie erfolgt der Erwerb freiwilliger Anteile?
Wenn Sie bereits Mitglied der „Glück Auf” sind, müssen Sie sich nur überlegen, wie viele Anteile (á 154,- €) Sie erwerben wollen. Wir bereiten für Sie die entsprechende Erklärung vor. Eine Unterschrift und alles ist erledigt.
Wie errechnet sich der Zins?
Berechnungszeitraum für die Zinsberechnung ist immer das volle Kalenderjahr. Maßgeblich ist dabei immer der Anteilsbestand, der am 01.01. eines Jahres bei der Genossenschaft ausgewiesen wird. Wichtig deshalb: freiwillige Anteile bis zum 31.12. eines Jahres erwerben, um gleich ab Januar im Folgejahr Anspruch auf Zinsen zu haben.
Wann erfolgt die jährliche Zinszahlung?
Die Auszahlung Ihrer Erträge aus der Geldanlage erfolgt stets nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss. Wie bisher, erfolgt die Überweisung im Juli eines jeden Jahres.
Muss ich auf die Zinsen Steuern zahlen?
Nein! Wir zahlen die Zinsen aus dem sogenannten „steuerlichen Einlagekonto“. Damit erfolgen die Zinszahlungen an Sie Abschlagssteuerfrei.
Wie komme ich wieder an mein Geld?
Sie können eine beliebige Anzahl ihrer freiwillig eingezahlten Anteile jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Die Auszahlung erfolgt dann gemeinsam mit der Zinszahlung im Juli des darauf folgenden Jahres.
Sind die Genossenschaftsanteile auch übertragbar oder vererbbar?
Ja! Der Erbe bzw. Erwerber erhält den vollen Nennwert bei einer Anteilsübertragung, sofern er Genossenschaftsmitglied ist. Andernfalls erfolgt die Auszahlung an den oder die Erben nach der oben beschriebenen Kündigungsfrist.