FAQ – Mietverhältnis

Fragen und Antworten über das Mietverhältnis bei der WBG „Glück Auf“ Gera

Muss ich Genossenschaftsanteile erwerben oder Kaution zahlen?

Wenn Sie bei der „Glück Auf” eine Wohnung in Gera mieten, müssen sie entweder bereits Mitglied einer Geraer Genossenschaft sein oder es werden. Dafür entfällt die Kaution! Sie erwerben bei Mitgliedschaftsbegründung 2 Pflichtanteile (154,- €/je Anteil), weitere Anteile sind abhängig von der Wohnungsgröße. Hier besteht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Die Genossenschaftsanteile werden jährlich verzinst. Darum wird es auch für viele Mitglieder interessant, zusätzliche Anteile zu erwerben.
Bei Auszug aus der Wohnung können die Genossenschaftsanteile an eine andere Person übertragen oder gekündigt werden.


Welche Haustiere darf ich in der in der Wohnung halten ?

Kleintierhaltung (Fische, Hamster, Vögel…) in der Mietwohnung ist erlaubt, wenn die Tiere artgerecht gehalten werden und die Anzahl überschaubar ist.
Bei Hunden und Katzen bedarf es einer Zustimmung durch die „Glück Auf”. Pauschal sind normale und sozial verträgliche Tiere erlaubt.
Die Haltung so genannter Rasselistenhunde wird generell untersagt!
Ungewöhnlich große oder aggressive Hunde werden in der Regel nicht gestattet. Sie beinhalten für die Nachbarn nicht kalkulierbare Risiken. Gerade große und aggressive Hunde sind kaum beherrschbar, können ins Treppenhaus entweichen, bellen durchdringend und schaffen im Haus eine Atmosphäre von Misstrauen, Angst und vielleicht übertriebener Vorsicht.
Bei Beschwerden von Hausbewohnern kann die Genehmigung der Hundehaltung in der Miewohnung jederzeit widerrufen werden.


Welche Schönheitsreparaturen muss ein Mieter ausführen?

Schönheitsreparaturen sind das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper, einschließlich der Heizungsrohre und der Innentüren. Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden, für die Kosten kommt der Mieter auf.


Was sind Bagatellschäden und wer kommt für die Kosten auf?

Bagatellschäden sind kleine Schäden an der Elektrik, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie am Schließsystem von Fensterläden. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Betrag von 125 € und jährlich insgesamt 200 € nicht übersteigen.


Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

Der Großteil der „Glück Auf” Wohnungen ist mit SAT-Anlagen und / oder Kabel-TV ausgestattet. Das Aufstellen und Anbringen eigener SAT-Anlagen ist nicht gestattet.


Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

Die Kündigung muss unbedingt schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder mündlich ist unwirksam. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, das heißt, die Kündigung muss bis zum dritten Werktag (der Samstag zählt als Werktag) eines Kalendermonats in der „Glück Auf” eingehen. Der Mietvertrag endet mit dem letzten Tag des übernächsten Kalendermonats. Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel – also rechtzeitig losschicken!


Muss ich meine Wohnung beim Auszug renovieren?

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Vorabnahmetermin, um alle offenen Fragen und individuelle Absprachen zu klären.


Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.