Genossenschaftsanteile der WBG „Glück Auf” Gera eG
Profitieren Sie von einer Beteiligung an Ihrer Genossenschaft!
Die eingezahlten Genossenschaftsanteile verzinst die „Glück Auf” satzungsgemäß jedes Jahr. Dabei werden die Pflichtanteile (2) und alle weiteren Anteile mit mindestens 2 % verzinst. Damit ist der Erwerb von Anteilen der „Glück Auf” durchaus auch als wertbeständige Anlageform anzusehen.
Anteile sind eine wichtige finanzielle Grundlage von Genossenschaften. Sie sind als Eigenkapital der Grundpfeiler und stärken die Selbständigkeit und Unabhängigkeit jedes genossenschaftlich organisierten Unternehmens.
In der „Glück Auf” gibt es derzeit drei Arten von Anteilen, deren Höhe je 154,- €/Anteil beträgt:
1. Pflichtanteile
Die Zeichnung der Pflichtanteile ist die Voraussetzung um Mitglied in einer Genossenschaft zu werden. In der Satzung der „Glück Auf” ist die Anzahl der Pflichtanteile mit zwei (á 154,- €) festgelegt. Eine Mitgliedschaft ist nicht an den Bezug einer Wohnung gebunden. Mit der Aufnahme in die Genossenschaft können alle Dienstleistungen und Serviceangebote genutzt werden.
2. Wohnungsbezogene Pflichtanteile
Möchten Mitglieder in eine Wohnung der Genossenschaft ziehen, müssen je nach Größe der Wohnung weitere Anteile gezeichnet werden. Nach dem Solidarprinzip sind dieses nach Wohnungsgröße und Ausstattung gestaffelt: weniger Anteile für eine kleine Wohnung, mehr Anteile bei einer größeren oder besser ausgestatteten Wohnung.
3. Freiwillige Anteile
Diese Anteile kann jedes Mitglied erwerben – egal ob es bei uns wohnt, spart oder nur ein „stilles” Mitglied ist. Mit diesen Anteilen geht eine weitere Stärkung des genossenschaftlichen Eigenkapitals einher. Die „Glück Auf” verzinst alle Anteile jährlich mit mindestens 2 Prozent. So ist es in der Satzung festgeschrieben.
Hierzu wichtige Informationen im Überblick
Wie erfolgt der Erwerb freiwilliger Anteile?
Wenn Sie bereits Mitglied der „Glück Auf” sind, müssen Sie sich nur überlegen, wie viele Anteile (á 154,- €) Sie erwerben wollen. Wir bereiten für Sie die entsprechende Erklärung vor. Eine Unterschrift und alles ist erledigt.
Wie errechnet sich der Zins?
Berechnungszeitraum für die Zinsberechnung ist immer das volle Kalenderjahr. Maßgeblich ist dabei immer der Anteilsbestand, der am 01.01. eines Jahres bei der Genossenschaft ausgewiesen wird. wichtig deshalb: freiwillige Anteile bis zum 31.12. eines Jahres erwerben, um gleich ab Januar im Folgejahr Anspruch auf Zinsen zu haben.
Wann erfolgt die jährliche Zinszahlung?
Die Auszahlung Ihrer Erträge aus der Geldanlage erfolgt stets nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss. Wie bisher, erfolgt die Überweisung im Juli eines jeden Jahres.
Muss ich auf die Zinsen Steuern zahlen?
Nein! Wir zahlen die Zinsen aus dem sogenannten „steuerlichen Einlagekonto“. Damit erfolgen die Zinszahlungen an Sie Abschlagssteuerfrei.
Wie komme ich wieder an mein Geld?
Sie können eine beliebige Anzahl ihrer freiwillig eingezahlten Anteile jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Die Auszahlung erfolgt dann gemeinsam mit der Zinszahlung im Juli des darauf folgenden Jahres.
Sind die Genossenschaftsanteile auch übertragbar oder vererbbar?
Ja! Der Erbe bzw. Erwerber erhält den vollen Nennwert bei einer Anteilsübertragung, sofern er Genossenschaftsmitglied ist. Andernfalls erfolgt die Auszahlung an den oder die Erben nach der oben beschriebenen Kündigungsfrist.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern zum Erwerb von freiwilligen Genossenschaftsanteilen.
Melanie Wüstrich
Telefon: 0365 83330-21