Mietschulden
Ein Ratgeber zur Vermeidung und Bewältigung von Mietschulden!
Verfügen Sie über ein geregeltes Einkommen?
Lassen Sie sich bereits bei Abschluss Ihres Mietvertrages eine Einzugsermächtigung von uns aushändigen, dies kann auch im Nachhinein erfolgen! Somit sichern Sie sich ab, dass Ihre Miete zum richtigen Zeitpunkt abgebucht wird.
Sie können die nächste Monatsmiete nicht zahlen oder sind einen Monat in Rückstand?
Ihre zuständige Hausverwalterin steht Ihnen beratend zur Seite:
Carola Bück
Telefon: 0365 83330-31
Sylvia Schöning:
Telefon: 0365 83330-32
Ina Müller
Telefon: 0365 83330-33
Sie können für mehrere aufeinander folgende Monate keine Miete bezahlen?
Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich an den für Sie zuständigen Hausverwalter zu wenden. Außerdem steht Ihnen das Rechnungswesen beratend zur Seite:
Nicole Werbelow
Telefon: 0365 83330-55
Beziehen Sie Zuschüsse vom Jobcenter oder dem Sozialamt?
Füllen Sie beim zuständigen Amt eine Beitrittserklärung aus, damit wird ihre Miete von dieser Behörde direkt an die „Glück Auf” überwiesen. Diese Möglichkeit der Abbuchung findet auch bei Genossenschaftsanteilen Verwendung.
Ist ein Mietverzug absehbar, dann handeln Sie!
Falls nicht, kommen folgende Konsequenzen auf Sie zu:
1. Sie erhalten die fristlose Kündigung!
2. Es entstehen weitere Forderungen gegen Sie (siehe Beispielrechnung)!
3. Sie werden aus der Genossenschaft ausgeschlossen!
Offene Monatsmieten | 2530,00 Euro |
---|---|
Mahngebühren | 8,00 Euro |
Mahnbescheid | 380,00 Euro |
Vollstreckungsbescheid | 60,00 Euro |
Gerichtsvollzieher | 100,00 Euro |
Einwohnermeldeamt | 5,00 Euro |
Eidesstattliche Versicherung | 15,00 Euro |
Räumungsklage | 315,00 Euro |
Pfändungsbeschluss | 95,00 Euro |
entstandene Forderungen | 3508,00 Euro |
Es handelt sich hierbei um eine Beispielrechnung, die entstehenden Forderungen variieren von Fall zu Fall.